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211.1 EGLICCLI CH-NW

Art. 36 Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch, EG ZGB) - Verantwortlichkeit

Organisatorische Vorschriften und kantonales Recht - Kindes- und Erwachsenenschutz - Verfahren
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Art. 36 Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch, EG ZGB · Verantwortlichkeit

1. Die Verantwortlichkeit im Rahmen der behördlichen Massnahmen des Kindes- und Erwachsenenschutzrechtes richtet sich nach Art. 454 ZGB.

2. Der Rückgriff des Kantons auf die Person, die den Schaden verursacht hat, richtet sich nach den Vorschriften des kantonalen Haftungsgesetzes.

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