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211.1 EGLICCLI CH-NW

Art. 1 Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch, EG ZGB) - Geltungsbereich

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 1 Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch, EG ZGB · Geltungsbereich

1. Dieses Gesetz regelt die Zuständigkeit und das Verfahren der durch das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) bezeichneten Behörden und Ämter.

2. Es enthält die dem kantonalen Recht vorbehaltenen Bestimmungen.

Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch, EG ZGB) - Geltungsbereich Art. 2 Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch, EG ZGB →

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