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191.2 CH-NW

Art. 7 Verfassung der Evangelisch-Reformierten Kirche Nidwalden - Austritt

Grundlagen und Mitgliedschaft
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Art. 7 Verfassung der Evangelisch-Reformierten Kirche Nidwalden · Austritt

1. Der Austritt aus der Kirche ist dem Kirchenrat schriftlich zu erklären.

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