191.2
CH-NW
Art. 7 Verfassung der Evangelisch-Reformierten Kirche Nidwalden - Austritt
Grundlagen und Mitgliedschaft
Art. 7 Verfassung der Evangelisch-Reformierten Kirche Nidwalden · Austritt
1. Der Austritt aus der Kirche ist dem Kirchenrat schriftlich zu erklären.