191.2
CH-NW
Art. 5 Verfassung der Evangelisch-Reformierten Kirche Nidwalden - Kirchengebiet
Grundlagen und Mitgliedschaft
Art. 5 Verfassung der Evangelisch-Reformierten Kirche Nidwalden · Kirchengebiet
1. Die Evangelisch-Reformierte Kirche Nidwalden bildet eine einzige, in mehrere Kreise gegliederte Kirchgemeinde, die das ganze Kantonsgebiet umfasst. Die Umschreibung dieser Kreise wird in der Kirchenordnung vorgenommen.