Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
191.2 CH-NW

Art. 3 Verfassung der Evangelisch-Reformierten Kirche Nidwalden - Rechtspersönlichkeit

Grundlagen und Mitgliedschaft
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Art. 3 Verfassung der Evangelisch-Reformierten Kirche Nidwalden · Rechtspersönlichkeit

1. Die Evangelisch-Reformierte Kirche Nidwalden ist eine öffentlich-rechtlich anerkannte Körperschaft gemäss der Kantonsverfassung.

2. Sie ordnet ihre Angelegenheiten frei und selbstständig im Rahmen der staatlichen Verfassung und Gesetze sowie gemäss ihrer Kirchenverfassung.

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