191.2
CH-NW
Art. 3 Verfassung der Evangelisch-Reformierten Kirche Nidwalden - Rechtspersönlichkeit
Grundlagen und Mitgliedschaft
Art. 3 Verfassung der Evangelisch-Reformierten Kirche Nidwalden · Rechtspersönlichkeit
1. Die Evangelisch-Reformierte Kirche Nidwalden ist eine öffentlich-rechtlich anerkannte Körperschaft gemäss der Kantonsverfassung.
2. Sie ordnet ihre Angelegenheiten frei und selbstständig im Rahmen der staatlichen Verfassung und Gesetze sowie gemäss ihrer Kirchenverfassung.