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191.2 CH-NW

Art. 28 Verfassung der Evangelisch-Reformierten Kirche Nidwalden - Inkrafttreten

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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Art. 28 Verfassung der Evangelisch-Reformierten Kirche Nidwalden · Inkrafttreten

1. Diese Kirchenverfassung tritt nach der Verabschiedung durch die Kirchgemeindeversammlung und der Genehmigung durch den Landrat am 1. Januar 2023 in Kraft.

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