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191.2 CH-NW

Art. 27 Verfassung der Evangelisch-Reformierten Kirche Nidwalden - Aufhebung bisherigen Rechts

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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Art. 27 Verfassung der Evangelisch-Reformierten Kirche Nidwalden · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Die Kirchenverfassung vom 22. Mai 2002 wird aufgehoben.

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