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191.2 CH-NW

Art. 21 Verfassung der Evangelisch-Reformierten Kirche Nidwalden - Gemeindekreis-Team

Aufbau der Kirchgemeinde - Gemeindekreise
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Art. 21 Verfassung der Evangelisch-Reformierten Kirche Nidwalden · Gemeindekreis-Team

1. Jeder Gemeindekreis hat ein Gemeindekreis-Team.

2. Die Gemeindekreis-Teams unterliegen nicht dem Gesetz über die kantonalen und kommunalen Behörden (Behördengesetz, BehG). Die Wahl, die Zusammensetzung, die Organisation und die Aufgaben der Gemeindekreis-Teams werden in der Kirchenordnung geregelt.

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