191.2
CH-NW
Art. 21 Verfassung der Evangelisch-Reformierten Kirche Nidwalden - Gemeindekreis-Team
Aufbau der Kirchgemeinde - Gemeindekreise
Art. 21 Verfassung der Evangelisch-Reformierten Kirche Nidwalden · Gemeindekreis-Team
1. Jeder Gemeindekreis hat ein Gemeindekreis-Team.
2. Die Gemeindekreis-Teams unterliegen nicht dem Gesetz über die kantonalen und kommunalen Behörden (Behördengesetz, BehG). Die Wahl, die Zusammensetzung, die Organisation und die Aufgaben der Gemeindekreis-Teams werden in der Kirchenordnung geregelt.