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191.2 CH-NW

Art. 20 Verfassung der Evangelisch-Reformierten Kirche Nidwalden - Aufgaben

Aufbau der Kirchgemeinde - Finanzkommission
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Art. 20 Verfassung der Evangelisch-Reformierten Kirche Nidwalden · Aufgaben

1. Die Rechte und Pflichten der Finanzkommission richten sich nach den Art. 105 ff. des Gesetzes über Organisation und Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz, GemG).

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