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191.2 CH-NW

Art. 19 Verfassung der Evangelisch-Reformierten Kirche Nidwalden - Zusammensetzung

Aufbau der Kirchgemeinde - Finanzkommission
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Art. 19 Verfassung der Evangelisch-Reformierten Kirche Nidwalden · Zusammensetzung

1. Die Finanzkommission besteht aus drei Mitgliedern und konstituiert sich selbst. Sie wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und gibt sich eine Geschäftsordnung.

2. Die Mitgliedschaft in der Finanzkommission ist mit der Mitgliedschaft im Kirchenrat oder in einem Gemeindekreis-Team unvereinbar. Arbeitnehmende der Kirchgemeinde dürfen ebenfalls nicht der Finanzkommission angehören.

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