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191.2 CH-NW

Art. 18 Verfassung der Evangelisch-Reformierten Kirche Nidwalden - Aufgaben

Aufbau der Kirchgemeinde - Pfarrkonvent
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Art. 18 Verfassung der Evangelisch-Reformierten Kirche Nidwalden · Aufgaben

1. Der Pfarrkonvent dient der Kirchgemeinde durch theologische Arbeit, insbesondere durch Besprechung kirchlicher Fragen. Ferner fördert und koordiniert er die praktische Amtstätigkeit der Pfarrpersonen und behandelt Fragen des öffentlichen Lebens.

2. Der Kirchenrat übergibt dem Pfarrkonvent die religiösen, kirchlichen oder theologischen Fragen zur Prüfung und zur Stellungnahme.

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