191.2
CH-NW
Art. 17 Verfassung der Evangelisch-Reformierten Kirche Nidwalden - Zusammensetzung
Aufbau der Kirchgemeinde - Pfarrkonvent
Art. 17 Verfassung der Evangelisch-Reformierten Kirche Nidwalden · Zusammensetzung
1. Der Pfarrkonvent setzt sich zusammen aus den in der Kirchgemeinde wirkenden Pfarrpersonen.
2. Der Pfarrkonvent konstituiert sich selbst, wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und gibt sich eine Geschäftsordnung, welche der Genehmigung durch den Kirchenrat bedarf.
3. Der Pfarrkonvent wählt seine Vertreterin oder seinen Vertreter im Kirchenrat.