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191.1 CH-NW

Art. 1 Verfassung der Römisch-Katholischen Landeskirche des Kantons Nidwalden - Landeskirche

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 1 Verfassung der Römisch-Katholischen Landeskirche des Kantons Nidwalden · Landeskirche

1. Die Römisch-Katholische Landeskirche des Kantons Nidwalden ist die Organisation der römisch-katholischen Kantonseinwohner.

2. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

3. Sie hat ihren Sitz in Stans.

Landeskirche Art. 2 Verfassung der Römisch-Katholischen Landeskirche des Kantons Nidwalden →

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