171.2
GemFHG
CH-NW
Art. 35 Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden (Gemeindefinanzhaushaltgesetz, GemFHG) - Finanzkennzahlen
Gesamtsteuerung des Haushalts - Haushaltgleichgewicht und Beurteilung der Finanzlage
Art. 35 Gemeindefinanzhaushaltgesetz, GemFHG · Finanzkennzahlen
1. Die Finanzlage wird anhand folgender Finanzkennzahlen aufgezeigt
1. Nettoschuld I und II je Einwohnerin beziehungsweise Einwohner in Franken;
2. Nettoverschuldungsquotient;
3. Selbstfinanzierungsgrad;
4. Zinsbelastungsanteil;
5. Selbstfinanzierungsanteil;
6. Bruttoverschuldungsanteil;
7. Investitionsanteil;
8. Kapitaldienstanteil.
2. Für die Berechnung dieser Finanzkennzahlen gelten die Empfehlungen des Schweizerischen Rechnungslegungsgremiums für den öffentlichen Sektor (SRS-CSPCP)[2]