Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
171.2 GemFHG CH-NW

Art. 33 Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden (Gemeindefinanzhaushaltgesetz, GemFHG) - Anlagespiegel

Gesamtsteuerung des Haushalts - Jahresrechnung
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Art. 33 Gemeindefinanzhaushaltgesetz, GemFHG · Anlagespiegel

1. Der Anlagespiegel enthält die Summe der Anlagebuchwerte und die kumulierten Abschreibungen zu Beginn und am Ende der Periode.

2. Die Bruttobuchwerte sind bezogen auf folgende Bewegungen abzustimmen

1. Zugänge;

2. Abgänge und Veräusserungen;

3. Zuwächse oder Abnahmen während der Periode, die aus Neubewertungen, Wertsteigerungen oder Wertverlusten resultieren;

4. Abschreibungen;

5. Wechselkursdifferenzen;

6. andere Bewegungen.

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