171.2
GemFHG
CH-NW
Art. 21 Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden (Gemeindefinanzhaushaltgesetz, GemFHG) - Überschreitung des Globalbudgets
Gesamtsteuerung des Haushalts - Budget
Art. 21 Gemeindefinanzhaushaltgesetz, GemFHG · Überschreitung des Globalbudgets
1. Eine mit Leistungsauftrag und Globalbudget geführte Verwaltungseinheit darf das Globalbudget überschreiten, wenn sie die Überschreitung durch die Auflösung früher gebildeter Rücklagen deckt.