Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
171.2 GemFHG CH-NW

Art. 21 Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden (Gemeindefinanzhaushaltgesetz, GemFHG) - Überschreitung des Globalbudgets

Gesamtsteuerung des Haushalts - Budget
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Art. 21 Gemeindefinanzhaushaltgesetz, GemFHG · Überschreitung des Globalbudgets

1. Eine mit Leistungsauftrag und Globalbudget geführte Verwaltungseinheit darf das Globalbudget überschreiten, wenn sie die Überschreitung durch die Auflösung früher gebildeter Rücklagen deckt.

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