Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
171.2 GemFHG CH-NW

Art. 17 Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden (Gemeindefinanzhaushaltgesetz, GemFHG) - Gliederung

Gesamtsteuerung des Haushalts - Budget
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Art. 17 Gemeindefinanzhaushaltgesetz, GemFHG · Gliederung

1. Das Budget ist nach der funktionalen Gliederung einzuteilen. Der Kontenrahmen (Artengliederung) richtet sich nach dem Harmonisierten Rechnungsmodell vom 25. Januar 2008 der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren.

2. Der Regierungsrat setzt einen verbindlichen Kontenplan fest.

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