171.2
GemFHG
CH-NW
Art. 14 Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden (Gemeindefinanzhaushaltgesetz, GemFHG) - Inhalt
Gesamtsteuerung des Haushalts - Finanzplan
Art. 14 Gemeindefinanzhaushaltgesetz, GemFHG · Inhalt
1. Der Finanzplan enthält
1. die finanz- und wirtschaftspolitisch relevanten Eckdaten;
2. den Planaufwand und -ertrag;
3. die Planinvestitionsausgaben und -einnahmen;
4. den Plangeldfluss;
5. die Schätzung des Finanzierungsbedarfs;
6. die Finanzierungsmöglichkeiten;
7. die Entwicklung der Finanzkennzahlen.