Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
171.2 GemFHG CH-NW

Art. 14 Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden (Gemeindefinanzhaushaltgesetz, GemFHG) - Inhalt

Gesamtsteuerung des Haushalts - Finanzplan
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Art. 14 Gemeindefinanzhaushaltgesetz, GemFHG · Inhalt

1. Der Finanzplan enthält

1. die finanz- und wirtschaftspolitisch relevanten Eckdaten;

2. den Planaufwand und -ertrag;

3. die Planinvestitionsausgaben und -einnahmen;

4. den Plangeldfluss;

5. die Schätzung des Finanzierungsbedarfs;

6. die Finanzierungsmöglichkeiten;

7. die Entwicklung der Finanzkennzahlen.

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