171.2
GemFHG
CH-NW
Art. 13 Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden (Gemeindefinanzhaushaltgesetz, GemFHG) - Gliederung
Gesamtsteuerung des Haushalts - Finanzplan
Art. 13 Gemeindefinanzhaushaltgesetz, GemFHG · Gliederung
1. Im Finanzplan wird die öffentliche Staatstätigkeit nach der funktionalen Gliederung und nach der Artengliederung dargestellt.