171.1
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CH-NW
Art. 100 Gesetz über Organisation und Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz, GemG) - Aufgaben und Befugnisse
Organisation der Gemeinde - Die ordentliche Organisation - Präsidium des administrativen Rates
Art. 100 Gemeindegesetz, GemG · Aufgaben und Befugnisse
1. Das Präsidium des administrativen Rates hat folgende Aufgaben und Befugnisse
1. * die Leitung der Gemeindeversammlung sowie der Sitzungen des administrativen Rates;
2. * die Überwachung der Tätigkeit des administrativen Rates;
3. * die Erfüllung aller weiteren Aufgaben, die ihm durch die Vorschriften des Bundes, des Kantons oder der Gemeinde, sowie durch Beschluss des administrativen Rates übertragen werden.