Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
171.1 GEMGLComLegCom CH-NW

Art. 100 Gesetz über Organisation und Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz, GemG) - Aufgaben und Befugnisse

Organisation der Gemeinde - Die ordentliche Organisation - Präsidium des administrativen Rates
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (196 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 100 Gemeindegesetz, GemG · Aufgaben und Befugnisse

1. Das Präsidium des administrativen Rates hat folgende Aufgaben und Befugnisse

1. * die Leitung der Gemeindeversammlung sowie der Sitzungen des administrativen Rates;

2. * die Überwachung der Tätigkeit des administrativen Rates;

3. * die Erfüllung aller weiteren Aufgaben, die ihm durch die Vorschriften des Bundes, des Kantons oder der Gemeinde, sowie durch Beschluss des administrativen Rates übertragen werden.

← Art. 93 Gemeindegesetz, GemG Gesetz über Organisation und Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz, GemG) - Geltungsbereich Art. 101 Gemeindegesetz, GemG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →