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Art. 6 Landratsbeschluss über die Festlegung der Anstellungsinstanz im Sinne der Personalgesetzgebung - Inkrafttreten

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Art. 6 Landratsbeschluss über die Festlegung der Anstellungsinstanz im Sinne der Personalgesetzgebung · Inkrafttreten

1. Dieser Beschluss tritt am 1. März 2013 in Kraft.

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