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Art. 5 Landratsbeschluss über die Festlegung der Anstellungsinstanz im Sinne der Personalgesetzgebung - Aufhebung bisherigen Rechts

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Art. 5 Landratsbeschluss über die Festlegung der Anstellungsinstanz im Sinne der Personalgesetzgebung · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Der Landratsbeschluss vom 12. Juni 2002 über die Festlegung der Anstellungsinstanz im Sinne der Personalgesetzgebung wird aufgehoben.

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