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Art. 1 Landratsbeschluss über die Festlegung der Anstellungsinstanz im Sinne der Personalgesetzgebung - Landrat als Anstellungsinstanz 1. Funktionen

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Art. 1 Landratsbeschluss über die Festlegung der Anstellungsinstanz im Sinne der Personalgesetzgebung · Landrat als Anstellungsinstanz 1. Funktionen

1. Der Landrat ist Anstellungsinstanz für die folgenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

1. Landratssekretärin, Landratssekretär;

2. Vorsteherin Finanzkontrolle, Vorsteher Finanzkontrolle;

3. Mitglieder der Staatsanwaltschaft gemäss dem Gerichtsgesetz[2].

Landrat als Anstellungsinstanz 1. Funktionen Art. 2 Landratsbeschluss über die Festlegung der Anstellungsinstanz im Sinne der Personalgesetzgebung →

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