165.12
CH-NW
Art. 1 Landratsbeschluss über die Festlegung der Anstellungsinstanz im Sinne der Personalgesetzgebung - Landrat als Anstellungsinstanz 1. Funktionen
Art. 1 Landratsbeschluss über die Festlegung der Anstellungsinstanz im Sinne der Personalgesetzgebung · Landrat als Anstellungsinstanz 1. Funktionen
1. Der Landrat ist Anstellungsinstanz für die folgenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
1. Landratssekretärin, Landratssekretär;
2. Vorsteherin Finanzkontrolle, Vorsteher Finanzkontrolle;
3. Mitglieder der Staatsanwaltschaft gemäss dem Gerichtsgesetz[2].