165.115
ParkBVRèglementP
CH-NW
§ 9 Vollzugsverordnung zum Personalgesetz betreffend die Benützung von Parkplätzen (Parkplatzbenützungsverordnung, ParkBV) - Inkrafttreten
Schlussbestimmung
§ 9 Parkplatzbenützungsverordnung, ParkBV · Inkrafttreten
1. Diese Verordnung tritt auf den 1. Januar 1999 in Kraft; sie ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die Gesetzessammlung aufzunehmen.
2. Alle mit ihr in Widerspruch stehenden Bestimmungen sind aufgehoben, insbesondere das Reglement vom 21. Juli 1997 betreffend die Benützung von Parkplätzen durch das Personal des Kantons (Parkplatzbenützungsreglement).