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165.115 ParkBVRèglementP CH-NW

§ 7 Vollzugsverordnung zum Personalgesetz betreffend die Benützung von Parkplätzen (Parkplatzbenützungsverordnung, ParkBV) - Vignette und Einfahrtkarten

Verfahren und Gebühren
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§ 7 Parkplatzbenützungsverordnung, ParkBV · Vignette und Einfahrtkarten

1. Mit der Berechtigung wird eine Vignette beziehungsweise eine Einfahrtkarte für die Tiefgarage abgegeben.

2. Die Liegenschaftsverwaltung führt über die abgegebenen Vignetten und Einfahrtkarten ein Verzeichnis.

3. Bei Verlust einer Vignette oder einer Einfahrtkarte wird diese gegen Bezahlung der tatsächlichen Kosten und einer Gebühr für den administrativen Aufwand ersetzt.

4. Die Vignette ist gut sichtbar im Fahrzeug anzubringen.

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