165.115
ParkBVRèglementP
CH-NW
§ 3 Vollzugsverordnung zum Personalgesetz betreffend die Benützung von Parkplätzen (Parkplatzbenützungsverordnung, ParkBV) - Reservierte Parkfelder
Parkplatzbenützung
§ 3 Parkplatzbenützungsverordnung, ParkBV · Reservierte Parkfelder
1. Ein Anspruch auf ein reserviertes Parkfeld besteht nicht.
2. Die Liegenschaftsverwaltung kann im Einvernehmen und auf Antrag der Direktionen bei berechtigten Interessen einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter mit einer Berechtigung gemäss § 2 Abs. 2 Ziff. 1 oder 2 ein bestimmtes Parkfeld zuweisen.