165.1
PersGLSP
CH-NW
Art. 8 Gesetz über das öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnis (Personalgesetz, PersG) - Personalamt
Allgemeine Bestimmungen
Art. 8 Personalgesetz, PersG · Personalamt
1. Das Personalamt ist die allgemeine Stabsstelle für Personalfragen des Regierungsrates, der Verwaltung und der Gerichte.
2. Es arbeitet mit den führungsverantwortlichen Linienstellen unmittelbar zusammen. Es kann zu allen Personal- und Organisationsentscheiden Stellung nehmen.
3. ...