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165.1 PersGLSP CH-NW

Art. 8 Gesetz über das öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnis (Personalgesetz, PersG) - Personalamt

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 8 Personalgesetz, PersG · Personalamt

1. Das Personalamt ist die allgemeine Stabsstelle für Personalfragen des Regierungsrates, der Verwaltung und der Gerichte.

2. Es arbeitet mit den führungsverantwortlichen Linienstellen unmittelbar zusammen. Es kann zu allen Personal- und Organisationsentscheiden Stellung nehmen.

3. ...

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