165.1
PersGLSP
CH-NW
Art. 63 Gesetz über das öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnis (Personalgesetz, PersG) - Feststellungsentscheid
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Art. 63 Personalgesetz, PersG · Feststellungsentscheid
1. Erachtet das Verwaltungsgericht eine Kündigung als unzulässig im Sinne von Art. 57 beziehungsweise Art. 59, erlässt es einen Feststellungsentscheid.
2. Dieser Entscheid ist den Parteien und der Anstellungsinstanz zu eröffnen.