165.1
PersGLSP
CH-NW
Art. 30 Gesetz über das öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnis (Personalgesetz, PersG) - 2. Begriffe
Rechte und Pflichten des Personals - Rechte - Lohnsystem und Lohnsumme
Art. 30 Personalgesetz, PersG · 2. Begriffe
1. Der Funktionslohn ist die Abgeltung der Anforderungen und Belastungen einer Stelle, unabhängig von der Leistung und der Erfahrung.
2. Der Leistungslohn ist der jährlich durch die Vorgesetzten neu festgelegte individuelle Lohnanteil.