Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
165.1 PersGLSP CH-NW

Art. 30 Gesetz über das öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnis (Personalgesetz, PersG) - 2. Begriffe

Rechte und Pflichten des Personals - Rechte - Lohnsystem und Lohnsumme
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (94 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 30 Personalgesetz, PersG · 2. Begriffe

1. Der Funktionslohn ist die Abgeltung der Anforderungen und Belastungen einer Stelle, unabhängig von der Leistung und der Erfahrung.

2. Der Leistungslohn ist der jährlich durch die Vorgesetzten neu festgelegte individuelle Lohnanteil.

← Art. 29 Personalgesetz, PersG Gesetz über das öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnis (Personalgesetz, PersG) - Geltungsbereich 1. Kanton Art. 31 Personalgesetz, PersG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →