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165.1 PersGLSP CH-NW

Art. 28 Gesetz über das öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnis (Personalgesetz, PersG) - Entlöhnungsnachgenuss

Rechte und Pflichten des Personals - Rechte - Lohnanspruch
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Art. 28 Personalgesetz, PersG · Entlöhnungsnachgenuss

1. Die Erben von während der Dauer des Arbeitsverhältnisses verstorbenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern haben Anspruch auf Entlöhnungsnachgenuss.

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