165.1
PersGLSP
CH-NW
Art. 28 Gesetz über das öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnis (Personalgesetz, PersG) - Entlöhnungsnachgenuss
Rechte und Pflichten des Personals - Rechte - Lohnanspruch
Art. 28 Personalgesetz, PersG · Entlöhnungsnachgenuss
1. Die Erben von während der Dauer des Arbeitsverhältnisses verstorbenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern haben Anspruch auf Entlöhnungsnachgenuss.