Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
165.1 PersGLSP CH-NW

Art. 21 Gesetz über das öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnis (Personalgesetz, PersG) - 4. schriftlicher Bericht

Rechte und Pflichten des Personals - Grundsätze
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (94 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 21 Personalgesetz, PersG · 4. schriftlicher Bericht

1. Der Abschluss des internen Verfahrens ist der betroffenen Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter mit einem schriftlichen Bericht zu eröffnen.

2. Die Kosten des internen Verfahrens können bei leichtsinnigem oder mutwilligem Verhalten ganz oder teilweise der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter auferlegt werden.

← Art. 20 Personalgesetz, PersG Gesetz über das öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnis (Personalgesetz, PersG) - Geltungsbereich 1. Kanton Art. 22 Personalgesetz, PersG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →