165.1
PersGLSP
CH-NW
Art. 21 Gesetz über das öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnis (Personalgesetz, PersG) - 4. schriftlicher Bericht
Rechte und Pflichten des Personals - Grundsätze
Art. 21 Personalgesetz, PersG · 4. schriftlicher Bericht
1. Der Abschluss des internen Verfahrens ist der betroffenen Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter mit einem schriftlichen Bericht zu eröffnen.
2. Die Kosten des internen Verfahrens können bei leichtsinnigem oder mutwilligem Verhalten ganz oder teilweise der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter auferlegt werden.