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161.2 CH-NW

Art. 17 Gesetz über die Haftung des Gemeinwesens und seiner Funktionäre (Haftungsgesetz) - 3. Straf- und Disziplinarverfahren

Beurteilung der Haftung
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Art. 17 Haftungsgesetz · 3. Straf- und Disziplinarverfahren

1. Die Fristen gemäss Art. 15 Abs. 1 und Art. 16 ruhen, solange wegen des nämlichen Tatbestandes ein Straf- oder ein Disziplinarverfahren durchgeführt wird.

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