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§ 5 Landratsbeschluss über Amtseid und Handgelübde - Geltungsdauer von Amtseid und Handgelübde

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§ 5 Landratsbeschluss über Amtseid und Handgelübde · Geltungsdauer von Amtseid und Handgelübde

1. Amtseid und Handgelübde sind bei Bestätigungswahlen nicht zu wiederholen.

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