§ 3 Landratsbeschluss über Amtseid und Handgelübde - Eidformel
§ 3 Landratsbeschluss über Amtseid und Handgelübde · Eidformel
1. Die Eidformel lautet
1. für die Mitglieder der Behörden: «Ich schwöre vor Gott dem Allmächtigen, die Verfassung und Gesetze des Bundes und des Kantons treu zu halten, für die Einheit und Unabhängigkeit des Vaterlandes einzustehen, die Freiheit und die Rechte des Volkes und seiner Bürger zu schützen, die gebotene Verschwiegenheit zu wahren und alle mir übertragenen Pflichten nach bestem Wissen und Gewissen, ohne Ansehen der Person und ohne Rücksicht auf persönliche Vor- und Nachteile zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe»;
2. für die Angestellten: «Ich schwöre vor Gott dem Allmächtigen, alle mir durch die Verfassung, die Gesetze und meine Vorgesetzten auferlegten Amtspflichten treu und gewissenhaft, ohne Ansehen der Person, zu erfüllen, die gebotene Verschwiegenheit zu wahren und die öffentliche Wohlfahrt nach besten Kräften zu fördern, so wahr mir Gott helfe».