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161.1 BEHGLAALegAut CH-NW

Art. 9 Gesetz über die kantonalen und kommunalen Behörden (Behördengesetz, BehG) - b) Erklärung

Wahlvoraussetzungen
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Art. 9 Behördengesetz, BehG · b) Erklärung

1. Die Wahlablehnung ist nach erfolgter Kenntnisnahme des Wahlvorschlages beziehungsweise der Wahl sofort zu erklären.

2. Die Erklärung nach erfolgter Wahl hat schriftlich zu erfolgen

1. beim Regierungsrat, wenn es sich um ein Amt handelt, das durch eine kantonale Instanz besetzt wird;

2. beim administrativen Rat, wenn es sich um ein Amt handelt, das durch eine kommunale Instanz besetzt wird.

3. Solange über eine Wahlablehnung nicht endgültig entschieden ist, hat sich der Gewählte der Amtsausübung zu enthalten.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (2)

52.2005.89 · ti (Art. 9 LDP)
Campsite Owner Challenge to Public Lake Shore Use Fees
The court's decision to uphold the appeal (annul the prior decisions) relies on the finding that the use of the beach by campsite guests constitutes common use under this article, not special use.
VPB oits-politiques-et-d (Art. 9 LDP)
Electoral Codification and the Construction of Democracy in 19th Century Europe
Cited to state that current political rights legislation only provides that 'the secrecy of the vote must be guaranteed'.