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Art. 5 Gesetz über die kantonalen und kommunalen Behörden (Behördengesetz, BehG) - 2. mit dem Amt a. Gründe

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Art. 5 Behördengesetz, BehG · 2. mit dem Amt a. Gründe

1. Die Unvereinbarkeit mit dem Amt besteht gemäss Art. 41 der Kantonsverfassung und den folgenden Bestimmungen.

2. Die Mitglieder der Schlichtungsbehörde und der Staatsanwaltschaft dürfen weder dem Kantonsgericht, dem Obergericht, dem Landrat noch dem Regierungsrat angehören.

3. Vollamtliche kommunale Angestellte dürfen nicht dem administrativen Rat der betreffenden Gemeinde angehören; Art. 89 Abs. 2 der Kantonsverfassung bleibt vorbehalten.

4. Die Richterinnen und Richter dürfen weder eine Tätigkeit ausüben, welche die Erfüllung der Amtspflichten, die Unabhängigkeit oder das Ansehen des Gerichts beeinträchtigt, noch berufsmässig Dritte vor dem Gericht vertreten, dem sie angehören.

5. Die vollamtlichen Gerichtspräsidentinnen und Gerichtspräsidenten dürfen kein anderes Amt bekleiden und keine andere Erwerbstätigkeit ausüben. Sie dürfen auch nicht als Mitglied der Geschäftsleitung, der Verwaltung, der Aufsichtsstelle oder der Revisionsstelle eines wirtschaftlichen Unternehmens tätig sein. Die Justizkommission des Landrates kann ihnen gestatten, eine Nebenbeschäftigung ohne Erwerbszweck auszuüben, wenn die uneingeschränkte Erfüllung der Amtspflichten, die Unabhängigkeit und das Ansehen des Gerichts dadurch nicht beeinträchtigt werden.

6. Die Unvereinbarkeit mit dem Amt des Regierungsrates richtet sich im Weiteren nach Art. 22 des Regierungsratsgesetzes.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (5)

VPB 2002.1970 (art. 5 LDP)
Federal Approval of Electronic Voting Pilot Tests
This article is part of the provisions that cantons may need to deviate from for electronic voting.
VPB 2006.1452 (Art. 5 LDP)
Federal Council Circular on Postal Voting Security
Cited as a basis for requiring cantons to ensure all municipalities take specific measures regarding communal mailboxes for advance voting.
VPB 2001.2521 (Art. 5, al. 3, LDP)
Political Party Registration, Electronic Voting, and Electoral Reform Act
Requires authorization from the Confederation for pilot projects of electronic voting.
VPB 2000.773 (Art. 5 LDP)
Federal Council Circular on Electoral Integrity and Future Election Procedures
Cited as the legal basis for requiring official ballots and proper printing by cantonal authorities.
JAAC 60.69 (Art. 5 al. 7 LDP)
Election Results Upheld Despite Partially Transparent Ballots
The court cited this article to establish the general principle that the secrecy of the vote must be protected, which formed the basis of the petitioner's claim.