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152.512 CARE CH-NW

§ 6 Reglement über die Organisation CARE Nidwalden (CARE-Reglement) - Fachgruppe CARE

Zuständigkeiten
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§ 6 CARE-Reglement · Fachgruppe CARE

1. Die Fachgruppe CARE, unter dem Vorsitz der Chefin oder des Chefs CARE

1. stellt die Führung und den Einsatz der Organisation CARE Nidwalden bei einem Aufgebot sicher;

2. beantragt nach Bedarf die Anpassung der Organisation CARE Nidwalden.

2. Die Fachgruppe CARE ist integriert im Dienstbereich Gesundheitswesen der kantonalen Notorganisation (Anhang 1).

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