152.512
CARE
CH-NW
§ 6 Reglement über die Organisation CARE Nidwalden (CARE-Reglement) - Fachgruppe CARE
Zuständigkeiten
§ 6 CARE-Reglement · Fachgruppe CARE
1. Die Fachgruppe CARE, unter dem Vorsitz der Chefin oder des Chefs CARE
1. stellt die Führung und den Einsatz der Organisation CARE Nidwalden bei einem Aufgebot sicher;
2. beantragt nach Bedarf die Anpassung der Organisation CARE Nidwalden.
2. Die Fachgruppe CARE ist integriert im Dienstbereich Gesundheitswesen der kantonalen Notorganisation (Anhang 1).