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152.512 CARE CH-NW

§ 10 Reglement über die Organisation CARE Nidwalden (CARE-Reglement) - Einsatzleitung FRONT

Alarmierung und Aufgebot
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§ 10 CARE-Reglement · Einsatzleitung FRONT

1. Nach einem Aufgebot werden die CARE-Mittel der Einsatzleitung FRONT unterstellt; die besondere Führungsstruktur bei Grossereignissen bleibt vorbehalten.

2. Das Aufgebot weiterer Mittel bedarf der vorgängigen Bewilligung durch die Organe der Notorganisation.

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