152.512
CARE
CH-NW
§ 10 Reglement über die Organisation CARE Nidwalden (CARE-Reglement) - Einsatzleitung FRONT
Alarmierung und Aufgebot
§ 10 CARE-Reglement · Einsatzleitung FRONT
1. Nach einem Aufgebot werden die CARE-Mittel der Einsatzleitung FRONT unterstellt; die besondere Führungsstruktur bei Grossereignissen bleibt vorbehalten.
2. Das Aufgebot weiterer Mittel bedarf der vorgängigen Bewilligung durch die Organe der Notorganisation.