152.3
CH-NW
Art. 31 Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Informatik - Verteilschlüssel
Informatikprojekte - Finanzierung
Art. 31 Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Informatik · Verteilschlüssel
1. Der Verteilschlüssel richtet sich in der Regel nach der Einwohnerzahl der Bezügerinnen und Bezüger. Es können andere Kriterien beigezogen werden, wenn dies sachgerechter ist.
2. Bei Projekten mit Beteiligung der Kantone ist zusätzlich festzulegen, welchen Anteil die Kantone zu tragen haben. Bei der Festlegung dieses Kostenanteils sind insbesondere die betroffenen Aufgaben sowie die Bedeutung des Projekts für die Bezügerinnen und Bezüger zu berücksichtigen.