152.3
CH-NW
Art. 24 Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Informatik - Freiwillige Projekte
Informatikprojekte - Zustimmung zu Projekten
Art. 24 Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Informatik · Freiwillige Projekte
1. Für die Bewilligung eines freiwilligen Projekts müssen alle beteiligten Bezügerinnen und Bezüger zustimmen.