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152.3 CH-NW

Art. 19 Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Informatik - Mittelfristplanung

Planung
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Art. 19 Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Informatik · Mittelfristplanung

1. Die rollende Mittelfristplanung ist ein Planungsinstrument, das zur Umsetzung der Informatikstrategie dient.

2. Sie legt die geplanten Projekte und Aktivitäten, die Prioritäten und Umsetzungszeiträume sowie den personellen und finanziellen Mitteleinsatz für einen Zeitraum von mindestens drei Jahren fest.

3. Sie wird jährlich durch die ISK aktualisiert.

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