Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
152.2 CH-NW

Art. 6 Vereinbarung über das Informatikleistungszentrum der Kantone Obwalden und Nidwalden - Regierungen der Vereinbarungskantone

Organe und Zuständigkeiten der Vereinbarungskantone
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (23 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 6 Vereinbarung über das Informatikleistungszentrum der Kantone Obwalden und Nidwalden · Regierungen der Vereinbarungskantone

1. Die Regierungen der Vereinbarungskantone

a) * wählen auf eine Amtsdauer von vier Jahren die Mitglieder des Verwaltungsrats des ILZ und aus deren Mitte eine Präsidentin oder einen Präsidenten;

b) bestimmen die Revisionsstelle;

c) genehmigen jährlich den Geschäftsbericht und gestützt auf den Revisionsbericht die Jahresrechnung des ILZ;

d) * ...

← Art. 5 Vereinbarung über das Informatikleistungszentrum der Kantone Obwalden und Nidwalden Name, Rechtsnatur, Sitz Art. 8 Vereinbarung über das Informatikleistungszentrum der Kantone Obwalden und Nidwalden →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →