152.2
CH-NW
Art. 6 Vereinbarung über das Informatikleistungszentrum der Kantone Obwalden und Nidwalden - Regierungen der Vereinbarungskantone
Organe und Zuständigkeiten der Vereinbarungskantone
Art. 6 Vereinbarung über das Informatikleistungszentrum der Kantone Obwalden und Nidwalden · Regierungen der Vereinbarungskantone
1. Die Regierungen der Vereinbarungskantone
a) * wählen auf eine Amtsdauer von vier Jahren die Mitglieder des Verwaltungsrats des ILZ und aus deren Mitte eine Präsidentin oder einen Präsidenten;
b) bestimmen die Revisionsstelle;
c) genehmigen jährlich den Geschäftsbericht und gestützt auf den Revisionsbericht die Jahresrechnung des ILZ;
d) * ...