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152.2 CH-NW

Art. 20 Vereinbarung über das Informatikleistungszentrum der Kantone Obwalden und Nidwalden - Steuerfreiheit

Finanzhaushalt
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Art. 20 Vereinbarung über das Informatikleistungszentrum der Kantone Obwalden und Nidwalden · Steuerfreiheit

1. Das ILZ ist für seine Verrichtungen zur Erfüllung der Bestellungen der Vereinbarungskantone und der Gemeinden von allen Kantons- und Gemeindesteuern befreit.

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