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152.2 CH-NW

Art. 1 Vereinbarung über das Informatikleistungszentrum der Kantone Obwalden und Nidwalden - Name, Rechtsnatur, Sitz

Organisationsform, Aufgaben und Betriebsmittel
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Art. 1 Vereinbarung über das Informatikleistungszentrum der Kantone Obwalden und Nidwalden · Name, Rechtsnatur, Sitz

1. Die Kantone Obwalden und Nidwalden errichten unter dem Namen «Informatikleistungszentrum Obwalden - Nidwalden (ILZ)» eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit und Sitz in Sarnen.

2. Das ILZ ist in seiner Organisation und Betriebsführung selbstständig; es führt eine eigene Rechnung.

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