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152.11 RRVOCE CH-NW

§ 46 Vollzugsverordnung zum Gesetz über die Organisation des Regierungsrates und der Verwaltung (Regierungsratsverordnung, RRV) - Interne Kompetenzverteilung

Direktionen
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§ 46 Regierungsratsverordnung, RRV · Interne Kompetenzverteilung

1. Die Vorsteherinnen und Vorsteher der Direktionen und Ämter ordnen die interne Kompetenzverteilung.

2. Die Direktionsvorsteherinnen und Direktionsvorsteher legen für die ihnen unterstellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Zielvorgaben fest und umschreiben in Pflichtenheften den Aufgabenbereich, die Kompetenzen und den Verantwortungsbereich.

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