152.11
RRVOCE
CH-NW
§ 20 Vollzugsverordnung zum Gesetz über die Organisation des Regierungsrates und der Verwaltung (Regierungsratsverordnung, RRV) - 2. Bericht und Antrag
Regierungsrat - Geschäfte - Vorbereitung
§ 20 Regierungsratsverordnung, RRV · 2. Bericht und Antrag
1. Der Bericht zur Vorlage an den Landrat enthält Aussagen über
1. die Ausgangslage und den Bezug zum Regierungsprogramm und zum Finanzplan;
2. die Zielsetzungen;
3. das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens;
4. die Verfassungs- und Gesetzmässigkeit;
5. die wesentlichsten Änderungen zur bisherigen Gesetzgebung
6. die personellen und finanziellen Auswirkungen;
7. die Auswirkungen auf den Vollzug und die Gemeinden.