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152.11 RRVOCE CH-NW

§ 20 Vollzugsverordnung zum Gesetz über die Organisation des Regierungsrates und der Verwaltung (Regierungsratsverordnung, RRV) - 2. Bericht und Antrag

Regierungsrat - Geschäfte - Vorbereitung
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§ 20 Regierungsratsverordnung, RRV · 2. Bericht und Antrag

1. Der Bericht zur Vorlage an den Landrat enthält Aussagen über

1. die Ausgangslage und den Bezug zum Regierungsprogramm und zum Finanzplan;

2. die Zielsetzungen;

3. das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens;

4. die Verfassungs- und Gesetzmässigkeit;

5. die wesentlichsten Änderungen zur bisherigen Gesetzgebung

6. die personellen und finanziellen Auswirkungen;

7. die Auswirkungen auf den Vollzug und die Gemeinden.

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