Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
152.1 CH-NW

Art. 38 Gesetz über die Organisation des Regierungsrates und der Verwaltung (Regierungsratsgesetz) - Kompetenzfragen

Direktionen und Staatskanzlei - Kompetenzordnung
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Art. 38 Regierungsratsgesetz · Kompetenzfragen

1. Streitige Kompetenzfragen zwischen den Direktionen entscheidet der Regierungsrat im Rahmen der Gesetzgebung.

2. Streitige Kompetenzfragen unter Amtsstellen einer Direktion entscheidet die Direktionsleitung.

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