Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
152.1 CH-NW

Art. 1 Gesetz über die Organisation des Regierungsrates und der Verwaltung (Regierungsratsgesetz) - Stellung

Der Regierungsrat - Stellung und Aufgaben
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Art. 1 Regierungsratsgesetz · Stellung

1. Der Regierungsrat ist die oberste leitende, planende und vollziehende Behörde des Kantons.

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