151.11
LRRRCD
CH-NW
§ 9 Reglement über die Geschäftsordnung des Landrates (Landratsreglement, LRR) - Landratspräsidium 1. Aufgaben und Befugnisse
Organisation und Befugnisse - Landratsbüro und Landratspräsidium
§ 9 Landratsreglement, LRR · Landratspräsidium 1. Aufgaben und Befugnisse
1. Das Landratspräsidium hat neben den Hauptaufgaben gemäss Art. 17 des Landratsgesetzes insbesondere die folgenden Aufgaben und Befugnisse
1. Einberufung von Medienkonferenzen;
2. Überwachung der Befolgung der Vorschriften der Landratsgesetzgebung;
3. Überwachung der Einhaltung der Tagesordnung;
4. Überwachung der beförderlichen Behandlung der Geschäfte, insbesondere auch jener, die an den Regierungsrat oder an eine Kommission überwiesen worden sind.