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§ 9 Reglement über die Geschäftsordnung des Landrates (Landratsreglement, LRR) - Landratspräsidium 1. Aufgaben und Befugnisse

Organisation und Befugnisse - Landratsbüro und Landratspräsidium
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§ 9 Landratsreglement, LRR · Landratspräsidium 1. Aufgaben und Befugnisse

1. Das Landratspräsidium hat neben den Hauptaufgaben gemäss Art. 17 des Landratsgesetzes insbesondere die folgenden Aufgaben und Befugnisse

1. Einberufung von Medienkonferenzen;

2. Überwachung der Befolgung der Vorschriften der Landratsgesetzgebung;

3. Überwachung der Einhaltung der Tagesordnung;

4. Überwachung der beförderlichen Behandlung der Geschäfte, insbesondere auch jener, die an den Regierungsrat oder an eine Kommission überwiesen worden sind.

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