151.11
LRRRCD
CH-NW
§ 83 Reglement über die Geschäftsordnung des Landrates (Landratsreglement, LRR) - Protokollführung
Verfahren - Kommissionen - Allgemeine Bestimmungen
§ 83 Landratsreglement, LRR · Protokollführung
1. Das Kommissionsprotokoll ist in der Regel ein Beschlussprotokoll.
2. Beschliesst die Kommission die Führung eines Verhandlungsprotokolls, hat dieses die Namen der Antragstellenden, die Anträge und die wesentlichen Gründe zu enthalten, die zu deren Annahme oder Ablehnung vorgebracht wurden.
3. Jedes Mitglied kann verlangen, dass eine Erklärung wörtlich zu Protokoll genommen wird.